Kosten für Therapiesitzungen
Die Kosten für eine Therapiesitzung werden gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) festgelegt.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu unseren Preisen.
Selbstzahler
Für Selbstzahler gilt die Abrechnung ebenfalls auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wir vereinbaren einen individuellen Behandlungs- und Honorarvertrag, sodass die Krankenkasse keine Mitteilung über die Psychotherapie erhält.
KJHG- Therapie finanziert durch das Jugendamt
Die KJHG- Therapien werden im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als „Eingliederungshilfe“ nach §35a SGB VIII oder „Hilfe zur Erziehung“ nach § 27 Abs. 3 SGB VIII beim Jugendamt im Wohnbezirk beantragt. Wir verfügen über einen Trägervertrag mit dem Senat für Bildung, Jugend und Wissenschaft, um im Rahmen der Jugendhilfe eine ambulante Psychotherapie für Kinder und Jugendliche und deren Familien anbieten zu können. Falls Sie an einer Therapie im Rahmen der Jugendhilfe interessiert sind, klären wir sie gerne im Erstkontakt auf und planen gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Schritte.
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