"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. "
(Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfegesetz, § 1)
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. "
(Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfegesetz, § 1)
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